Ratgeber · Gründung
EIN ohne SSN — geht das? Ja, so.
Kurzantwort: Ja. Als ausländischer Gründer bekommst du die US-Steuernummer deiner LLC (EIN, „Employer Identification Number") ohne US-Sozialversicherungsnummer (SSN) und ohne ITIN. Der Weg: Form SS-4 ausfüllen, im Feld für die SSN „Foreign" eintragen und per Fax ans IRS senden. Bearbeitungszeit: in der Regel 2–4 Wochen.
Warum der Online-Antrag für dich nicht funktioniert
Das Online-EIN-Tool des IRS verlangt eine SSN oder ITIN des „responsible party" — ausländische Gründer ohne diese Nummern werden abgewiesen. Das ist kein Ausschluss von der EIN, nur vom Online-Weg. Der Fax-Weg mit Form SS-4 steht dir offen und ist der Standard für Non-Residents.
Der Ablauf in 4 Schritten
- LLC zuerst gründen. Die EIN wird für eine bestehende LLC beantragt — Name und Bundesstaat müssen im SS-4 exakt stimmen.
- Form SS-4 ausfüllen. Als responsible party trägst du dich selbst ein, statt SSN/ITIN das Wort „Foreign".
- Per Fax ans IRS senden. Für Antragsteller ohne US-Sitz gilt eine eigene Fax-Nummer des IRS.
- EIN-Bestätigung (CP 575) abwarten. Sie kommt per Fax bzw. Post — typisch 2–4 Wochen. Dieses Dokument brauchst du später für Bank/Wise, gut aufbewahren.
Häufige Fehler
- Drittanbieter-„EIN-Services" mit ITIN-Umweg — unnötig. Für die EIN brauchst du keinen ITIN.
- Abweichender LLC-Name zwischen Gründungsdokument und SS-4 — führt zu Rückfragen und Wochen Verzögerung.
- Telefonische Nachfrage zu früh — der IRS gibt zur laufenden Bearbeitung kaum Auskunft; die 2–4 Wochen muss man einplanen.
Bei unserer LLC-Gründung (€499) ist der EIN-Antrag inklusive — SS-4, Fax, Nachverfolgung, fertig.
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