Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit

Nicht jede Konstellation passt zu diesem Service. Damit Sie das vor einer Anfrage einschätzen können, stehen die Voraussetzungen hier offen.

Wir werden tätig, wenn

  1. Kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland — weder bei Ihnen als Gesellschafter noch bei einem sonstigen wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft.
  2. Keine US-Präsenz — kein Aufenthalt, kein Büro, kein Personal, kein Warenlager in den USA und keine Einkünfte, die effektiv mit einem US-Geschäftsbetrieb verbunden sind (ECI).
  3. Single-Member LLC, deren alleiniger Gesellschafter keine US-Person ist.

Wir prüfen diese Angaben nicht nach — wir verlassen uns auf Ihre Auskunft. Ändert sich daran während der Zusammenarbeit etwas, sagen Sie uns bitte Bescheid.

Warum diese Grenze

Der Service ist auf Eigentümer von US-Gesellschaften ohne deutsche Ansässigkeit zugeschnitten. Besteht ein Wohnsitz in Deutschland, treten Melde- und Erklärungspflichten hinzu, die ausschließlich eine in Deutschland zugelassene steuerliche Fachkraft beurteilen darf. LLC-Steuer erbringt US Tax Compliance und keine steuerliche Beratung. Statt diese Grenze im Einzelfall zu umschreiben, nehmen wir Mandate in dieser Konstellation nicht an.

Wenn Sie in Deutschland ansässig sind

Für Ihre deutschen Pflichten wenden Sie sich an einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater. Für die US-Formulare Ihrer Gesellschaft ist ein Enrolled Agent (EA) oder ein CPA in den USA der richtige Ansprechpartner. Einzelne Anbieter empfehlen wir nicht.

Passt diese Konstellation auf Sie?

Dann können Sie Ihr Vorhaben direkt beauftragen. Wenn Sie vorher etwas klären möchten, schreiben Sie uns.

Diese Voraussetzungen sind zugleich Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 2.7).

Stand: 25.08.2026